TÄTIGKEITSGEBIETE

‘Välisõigusabi Advokaadibüroo’ – Rechtsanwaltsbüro für ausländische Rechtsberatung – widmet sich vor allem der Erledigung von Erbschaftsangelegenheiten, bei denen neben der üblichen Rechtsberatung noch Nachforschungen in Archiven sowie ausländische Kontakte und Erfahrungen im Recht anderer Länder nötig sind.

NACHLÄSSE IM AUSLAND

Die Erbschaftssachen, bei denen ein Verwandter im Ausland eine Erbschaft hinterlassen hat, werden meistens gemäß dem Rechts des letzten Heimatlandes des Erblassers erledigt. Die in Estland wohnenden Erben brauchen oft Hilfe, wenn sie über entsprechende ausländische Gesetze nicht im Bilde sind, über keinen eigenen Vertreter verfügen und es unmöglich oder unpraktisch wäre, selbst ins Ausland zu fahren, um die Erbsache vor Ort zu erledigen.

Unser Büro kann ermitteln, ob und zu wessen Gunsten der im Ausland verstorbene Verwandte ein Testament hinterlassen hat, wie die gesetzliche Erbfolge im entsprechenden Staat geregelt ist, woraus der Nachlass besteht, ob und welche Fristen die Erben einhalten sollten, was die Erben für die Annahme der Erbschaft tun müssen usw. Wir leisten Hilfe auch bei der Verfassung der nötigen Anträge sowie Beschaffung von Erbrechtsnachweisen und Urkunden.

Auch können die Erben durch uns einen Vertreter für das ausländische Gericht finden. Dies gilt insbesondere, wenn unter Beteiligten ein Interessenkonflikt oder Rechtsstreit anhängig ist. Wir haben ständige Vertreter in mehreren Ländern, wie z.B. in den USA, Kanada, England, Deutschland, Schweden u.a.