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RECHTSANWALTSBÜRO VÄLISÕIGUSABI
 

Renten aus dem Ausland

Wir haben hunderte Ansprüche auf ausländische Renten zu Gunsten unserer ständig in Estland lebenden Mandanten durchgesetzt.

Die sog. "Kriegsopferrenten" aus Deutschland können Veteranen beanspruchen, welche infolge des Dienstes in der Deutschen Wehrmacht (z.B. durch Verwundung oder im Gefangenenlager) mindestens 25% ihrer Erwerbsfähigkeit verloren haben. Eine Witwen- oder Elternrente kann bezahlt werden, wenn der Ehegatte oder Sohn in der Deutschen Wehrmacht oder in der darauffolgenden Gefangenschaft gefallen, verstorben oder verschollen ist. In der Regel bedürfen diese Angelegenheiten auch umfangreicher Nachforschungen in Archiven, die unser Rechtsanwaltsbüro ebenfalls erledigt.

Aus Staaten wie Kanada, England und Deutschland haben wir erfolgreich auch Ruhegelder und Witwenrenten beantragt.